Was ist ein Ortsbeirat?
Ein Ortsbeirat ist eine Form der kommunalen Selbstverwaltung. Er besteht aus gewählten Vertretern eines Ortsteiles. Der Zweck eines Ortsbeirats besteht darin, die Interessen und Belange der Bewohner dieses Ortsteils zu vertreten und zu fördern.
Die Mitglieder des Ortsbeirats werden direkte Wahlen von den Bewohnern des betreffenden Ortsteils gewählt. Die Anzahl der Mitglieder und die genauen Befugnisse können je nach lokaler Gesetzgebung variieren. Im Allgemeinen hat der Ortsbeirat Mitspracherecht und Einfluss in Fragen, die das Leben und die Entwicklung des Ortsteils betreffen. Das können Themen wie städtische Planung, öffentliche Infrastruktur, Umweltschutz, Bildung, Kultur und soziale Angelegenheiten sein.
Der Ortsbeirat fungiert als Bindeglied zwischen den Bewohnern und der kommunalen Verwaltung. Er gibt den Bewohnern eine Stimme und eine Möglichkeit zur Beteiligung an lokalen Entscheidungsprozessen. Der Ortsbeirat verfügt über ein bestimmtes Budget, um lokale Projekte zu unterstützen oder zu initiieren
Wer darf wählen?
Mit 16 Jahren wählen
In Brandenburg gilt zu Kommunal- und Landtagswahlen das Wahlalter 16. Das heißt, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, darf seine Stimme abgeben. Wahlberechtigt sind alle Einwohner der jeweiligen Kommune, die deutsche Staatsbürger oder Bürger in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind. Die Webseite "Mach’s ab 16 in Brandenburg!" informiert ausführlich darüber.
Was ist eine Gemeindevertretung?
Eine Gemeindevertretung, oft auch als Gemeinderat, Stadtrat oder Stadtverordnetenversammlung bezeichnet, ist das Hauptorgan einer Gemeinde und entspricht somit der Legislative auf kommunaler Ebene. Sie ist zuständig für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung, wie zum Beispiel die Verabschiedung des Haushaltsplans, die Festsetzung von örtlichen Steuern und die Entscheidung über die Durchführung von kommunalen Projekten. Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden von den Bürgern der Gemeinde für eine bestimmte Amtszeit gewählt und vertreten deren Interessen.
Was ist bei der Stimmabgabe zu berücksichtigen?
Kumulieren und panaschieren
Das klingt kompliziert. Ist es aber nicht. Es geht ums Anhäufen und Mischen und funktioniert so:
Jeder Wähler hat drei Stimmen. Diese kann er einem einzigen Bewerber oder einer einzigen Liste geben. Das nennt man kumulieren, was so viel heißt wie "anhäufen" oder "ansammeln".
Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidaten einer Liste zu stimmen – oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Man spricht dann von panaschieren, was in diesem Fall "mischen" bedeutet.
Bei mehr als drei Kreuzen ist allerdings der ganze Stimmzettel ungültig. Bei der Stimmabgabe muss sich der Wähler nicht an die Reihenfolge halten, in der die Kandidaten auf den Listen stehen.
Was sind Kommunalwahlen?
Kommunalwahlen sind Wahlen auf lokaler Ebene, bei denen die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungskörperschaften, wie etwa der Gemeindevertretung oder der Ortsbeiräte, entscheiden. Sie finden in der Regel alle fünf Jahre statt und ermöglichen es den Wählenden, direkt Einfluss auf Entscheidungen in ihrer unmittelbaren Lebensumgebung zu nehmen.
Was ist eine Wählergruppe?
Eine Wählergruppe ist eine politische Organisation, die sich aus Bürgern zusammensetzt, die gemeinsame politische Ziele oder Interessen teilen. Im Allgemeinen sind Wählergruppen unabhängig von den etablierten politischen Parteien und können auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene agieren.