Ein Ortsbeirat ist eine Form der kommunalen Selbstverwaltung. Er besteht aus gewählten Vertretern eines Ortsteiles. Der Zweck eines Ortsbeirats besteht darin, die Interessen und Belange der Bewohner dieses Ortsteils zu vertreten und zu fördern.
Die Mitglieder des Ortsbeirats werden direkte Wahlen von den Bewohnern des betreffenden Ortsteils gewählt. Die Anzahl der Mitglieder und die genauen Befugnisse können je nach lokaler Gesetzgebung variieren. Im Allgemeinen hat der Ortsbeirat Mitspracherecht und Einfluss in Fragen, die das Leben und die Entwicklung des Ortsteils betreffen. Das können Themen wie städtische Planung, öffentliche Infrastruktur, Umweltschutz, Bildung, Kultur und soziale Angelegenheiten sein.
Der Ortsbeirat fungiert als Bindeglied zwischen den Bewohnern und der kommunalen Verwaltung. Er gibt den Bewohnern eine Stimme und eine Möglichkeit zur Beteiligung an lokalen Entscheidungsprozessen. Der Ortsbeirat verfügt über ein bestimmtes Budget, um lokale Projekte zu unterstützen oder zu initiieren
Mit 16 Jahren wählen
In Brandenburg gilt zu Kommunal- und Landtagswahlen das Wahlalter 16. Das heißt, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, darf seine Stimme abgeben. Wahlberechtigt sind alle Einwohner der jeweiligen Kommune, die deutsche Staatsbürger oder Bürger in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind. Die Webseite "Mach’s ab 16 in Brandenburg!" informiert ausführlich darüber.